Einkommensteuerrechner

Mit dem Einkommensteuerrechner können Sie Ihre Steuerbelastung durch Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer einfach berechnen. Steuerfreie Einkünfte mit Progressionsvorbehalt können in der Berechnung berücksichtigt werden. Zur ausführlichen Anleitung.

Neu: Jetzt mit "neuem" Soli ab 2021 und erhöhtem Grundfreibetrag für 2022

Einkommensteuer berechnen
Zu versteuerndes Jahreseinkommen: €
Progressionseinkünfte
(z.B. Lohnersatzleistungen):
 €
Steuerjahr
Einkommensteuertarif /
Ehegattensplitting
Kirchensteuerpflichtig:
Ergebnisse:
Einkommensteuer:0 €
davon Mehrbelastung durch
Progressionsvorbehalt:
0 €
Grenzsteuersatz:0 %
Durchschnittssteuersatz:0 %
Solidaritätsbeitrag:0 €
Kirchensteuer:0 €
Steuer Gesamt:0 €
Steuerbelastung Gesamt:0 %

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Anleitung zum Einkommensteuerrechner

Der Einkommensteuerrechner berechnet die Steuerbelastung anhand des zu versteuernden Jahreseinkommens bzw. des zu versteuernden Einkommens (zvE). Vereinfacht ausgedrückt handelt es sich dabei um den Bruttolohn eines Arbeitnehmers abzüglich der Werbungskosten. Bei Selbständigen wird der Betriebsgewinn herangezogen.

Von diesen Einkünften werden anschließend Sonderausgaben wie z.B. Ausgaben für Altersvorsorge und Krankenversicherung sowie Freibeträge und außergewöhnliche Belastungen abgezogen. Das zu versteuernde Einkommen ist damit normalerweise deutlich geringer als das Bruttojahreseinkommen.

Auch Spenden sind als Sonderausgaben von der Steuer absetzbar. Die Steuerersparnis durch Spenden können Sie mit unserem separaten Spendenrechner ermitteln.

Steuerfreie Einkünfte mit Progressionsvorbehalt

Weiterhin können auch steuerfreie Einkünfte mit Progressionsvorbehalt im Rechner berücksichtigt werden. Diese Einkünfte sind zwar steuerfrei, erhöhen aber den persönlichen Steuersatz und damit auch die Steuerbelastung. Diese sogenannten "Progressionseinkünfte" umfassen z.B. Arbeitslosengeld (ALG 1), Elterngeld, Krankengeld, Insolvenzgeld, Kurzarbeitergeld und weitere Leistungen. Auf dieser Seite finden Sie zusätzlich auch einen speziell angepassten Rechner zur Berechnung der Steuern auf Kurzarbeitergeld.

Steuerjahr und Steuertarif

Als Steuerjahr werden aktuell die Zeiträume 2016, 2017, 2018, 2019, 2020 und 2021 berücksichtigt. Alle Berechnungen können sowohl nach dem Grundtarif bzw. der Einzelveranlagung für alleinstehende Personen oder dem Splittingtarif bzw. der Zusammenveranlagung für Verheiratete durchgeführt werden.

Anhand der von Ihnen gemachten Angaben werden im Einkommensteuerrechner die Einkommensteuer, der Solidaritätszuschlag sowie die Kirchsteuer ermittelt. Grundlage der Berechnung sind dabei die Vorgaben des Bundesfinanzministeriums bzw. §32a Einkommensteuergesetz (EStG).

Solidaritätszuschlag ab 2021

Ab 2021 wird der Solidaritätszuschlag für die Mehrheit der deutschen Steuerzahler entfallen. Die Bundesregierung hat dazu die Freigrenze für den Soli von aktuell 972 Euro auf 16.956 Euro (bzw. 33.912 Euro bei Zusammenveranlagung) erhöht. Konkret: Beträgt die tarifliche Einkommensteuer für Alleinstehende maximal 16.956 Euro, fällt zukünftig kein Solidaritätszuschlag mehr an. Weiterhin gibt es eine sogenannte "Milderungszone", in der Einkünfte entlastet werden, die die Freigrenze nur geringfügig übersteigen. Damit soll eine plötzliche Belastung von Einkommen ab einer bestimmten Höhe vermieden werden.

Alle Neuerungen für den Solidaritätszuschlag ab 2021 sind in unserem Rechner bereits berücksichtigt. Für alle Berechnungen bis einschließlich 2020 gelten natürlich weiterhin die alten Regelungen.

Erhöhter Grundfreibetrag für 2022

Im Mai 2022 hat der Gesetzgeber den Grundfreibetrag für die Einkommensteuer von 9.984 Euro auf 10.347 Euro erhöht. Der neue Freibetrag gilt rückwirkend ab 01.01.2022 und wird in diesem Rechner ab sofort berücksichtigt.

Durchschnittssteuersatz und Grenzsteuersatz

Neben den oben genannten Steuerarten werden durch den Rechner auch der Durchschnittssteuersatz sowie der Grenzsteuersatz für die Einkommensteuer berechnet: Der Durchschnittssteuersatz bezieht sich auf den Anteil der Einkommensteuer im Hinblick auf das zu versteuernden Jahreseinkommen.

Der Grenzsteuersatz gibt dagegen an, mit welchem Steuersatz weiteres, zusätzliches Einkommen des Steuerzahlers belastet würde, welches über das angegebene zu versteuernde Einkommen hinausgeht. Der Grenzsteuersatz hilft damit bei der Einschätzung, wie sich etwa eine Gehaltserhöhung oder zusätzliches Einkommen auf die Steuerlast auswirkt.