Spendenrechner - Spenden von der Steuer absetzen

Spenden und Mitgliedsbeiträge an steuerbegünstige Organisationen lassen sich als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Mit dem Spendenrechner können Sie Ihre Steuerersparnis durch Spenden einfach berechnen. Zur ausführlichen Anleitung.

Spenden - Steuerersparnis berechnen
Gesamtbetrag der Einkünfte: €
Höhe der Spenden: €
Steuerjahr
Einkommensteuertarif /
Ehegattensplitting
Kirchensteuerpflichtig:
Ergebnisse:
Steuerersparnis Gesamt durch Spende:0 €
Steuerbelastung Gesamt:0 €
davon Solidaritätsbeitrag:0 €
davon Kirchensteuer:0 €
Einkommensteuer:0 €
Steuerersparnis auf ESt durch Spende:0 €
Spenden absetzbar bis max.:0 €
Grenzsteuersatz:0 %
Durchschnittssteuersatz:0 %

Anleitung zum Spendenrechner

Wer spendet, tut nicht nur Gutes, sondern kann auch Steuern sparen. Steuerzahler in Deutschland können ihre Spenden und Mitgliedsbeiträge an steuerbegünstigte Organisationen von der Steuer absetzen: Bis zu 20% der gesamten Einkünfte sind sofort als Sonderausgaben von Steuer absetzbar.

Was ist eine Spende?

Als Spende werden zunächst einmal freiwillige Zuwendungen oder Leistungen verstanden, die ohne Gegenleistung erbracht werden. Um von Finanzamt als Spende anerkannt zu werden, muss die Spende an eine in Deutschland ansässige gemeinnützige und steuerbegünstigte Organisation erfolgen. Zu den steuerbegünstigten Organisationen gehören beispielsweise Kirchen, Universitäten, gemeinnützige Vereine und Stiftungen. Spenden an Einrichtungen aus den Bereichen Sport und Freizeit wie etwa Sport-, Heimat- oder Karnevalsvereine sind dagegen steuerlich nicht absetzbar.

Spenden an politische Parteien werden im Steuerrecht gesondert behandelt und aus diesem Grund hier nicht berücksichtigt, um den Rechner möglichst einfach zu halten.

Nachweis der Spenden

Für Spenden ab 200 Euro wird immer eine Zuwendungsbescheinigung benötigt, um die Spende gegenüber dem Finanzamt nachzuweisen. Die meisten steuerbegünstigten Organisationen stellen eine solche Bescheinigung automatisch zum Jahresbeginn für das vergangene Kalenderjahr aus. Für kleinere Spenden bis 200 Euro reicht auch ein vereinfachter Nachweis wie beispielweise ein Kontoauszug aus.

Spenden absetzen: Wie werden Spenden steuerlich berücksichtigt

Spenden und Mitgliedsbeiträge an steuerbegünstigte Organisationen sind als Sonderausgaben absetzbar. Die Spenden reduzieren damit den Gesamtbetrag der Einkünfte und wirken sich so auf die Steuerbelastung aus. Insgesamt sind maximal 20% der gesamten Einkünfte als Spende absetzbar.

Eingaben für den Spendenrechner / Funktionsweise

Grundlage für die Berechnung der Steuerlast sowie der Steuerersparnis durch Spenden ist der Gesamtbetrag der Einkünfte:
Darunter versteht man den Bruttolohn eines Arbeitnehmers abzüglich der Werbungskosten oder den Betriebsgewinn eines Selbständigen.

Von diesen Einkünften werden nun die Sonderausgaben abgezogen. Dazu gehören Spenden, aber auch Vorsorgeaufwendungen sowie andere Sonderausgaben wie Kinderbetreuungskosten oder Unterhaltszahlungen. Nach der zusätzlichen Berücksichtigung von Freibeträgen und außergewöhnlichen Belastungen wird so vom Finanzamt das zu versteuernde Einkommens (zvE) berechnet.

Dieser Spendenrechner berücksichtigt ausschließlich den Einfluss der Spende als Sonderausgabe auf das zu versteuernde Einkommen und damit auf Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Andere Sonderausgaben sowie Freibeträge und außergewöhnliche Belastungen werden nicht berücksichtigt.

Das zu versteuernde Einkommen bildet auch die Grundlage für unseren allgemeinen Einkommensteuerrechner. Mit diesem können zusätzlich Progressionseinkünfte wie Arbeitslosengeld oder Elterngeld berechnet werden.