Inflationsrechner

Mit dem Inflationsrechner können Preissteigerung und Kaufkraftverlust anhand historischer Daten oder für beliebige Eingaben berechnet werden. Zur ausführlichen Anleitung.

Neu: Jetzt mit historischer Inflation bis 2024.

Preissteigerung und Kaufkraftverlust berechnen
Was berechnen?
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Anleitung zum Inflationsrechner

Mit dem Inflationsrechner lassen sich Preissteigerung und Kaufkraftverlust anhand historischer Daten oder durch Vorgabe von Inflationsrate und Zeitraum bestimmen und anschaulich darstellen. Weiterhin kann die Inflationsrate durch Festlegung der Preissteigerung sowie des relevanten Zeitraums berechnet werden. Mit dem Rechner lassen sich so beispielweise der Wertverlust einer Geldanlage oder einer zu erwartenden regelmäßigen Zahlung (z.B. Rente) abschätzen und beurteilen.

Historische Inflation

An historischen Daten wurde der "Verbraucherpreisindex für Deutschland - Lange Reihen ab 1948" des Statistischen Bundesamts in den Inflationsrechner integriert. Anhand dieser Daten kann die Inflation in Deutschland für einen beliebigen Zeitraum zwischen 1949 und heute ermittelt und in die Berechnungen einbezogen werden. Mit der historischen Inflation lassen sich Preissteigerungen und Wertentwicklungen der Vergangenheit nachvollziehen.

Wie die Inflation gemessen wird und wie man die Inflationsrate berechnet, beschreiben wir ausführlich im Artikel Inflation in Deutschland. Dort gibt es zudem einen Ausblick auf die mögliche, zukünftige Enwicklung der Vebraucherpreise.

Hinweis: Der Verbraucherpreisindex für Deutschland wurde 2023 durch das statistische Bundesamt vom Basisjahr 2015 auf das Basisjahr 2020 umgestellt. Dadurch ergeben sich auch leichte Veränderungen in den jährlichen Inflationsraten. Diese Umstellung ist ab sofort hier im Rechner berücksichtigt.

Preissteigerung und Kaufkraftverlust

Die Inflationsrate gibt die Preissteigerung eines durchschnittlichen Warenkorbs wieder: Bei einer jährlichen Inflationsrate von 2% steigt der Preis des gesamten Warenkorbs beispielweise von 1.000 Euro in diesem Jahr auf 1.020 Euro im nächsten Jahr.

Der Kaufkraftverlust bezeichnet hingegen den Wertverlust des Geldes in diesem Zeitraum und ist nicht identisch mit der Inflationsrate. Der Anteil der gegenwärtigen 1.000 Euro an den 1.020 Euro im nächsten Jahr beträgt: 1000 / 1020 = 0,98039. Bei der angenommenen Inflationsrate von 2% sind die 1.000 Euro im kommenden Jahr daher nur noch 980,39 Euro wert, was einem prozentualen Kaufkraftverlust von 1,96% entspricht.